Liebe Leserinnen und Leser
Der ASN-Newsletter 1/2007 verschafft Ihnen eine kurze Übersicht zu den Themen Expatriation und Vorsorge im Ausland. In diesem Rahmen werden Fragen gestellt, die sich im Nachhinein oft als akut oder unlösbar erweisen.
Unsere Erfahrung zeigt: Wenden Sie sich an uns, bevor es „los geht“. So können wir mit modernsten Hilfsmitteln die Situation Ihrer Firma oder einzelner Personen ermitteln und überprüfen, Lösungen erarbeiten und die entsprechenden Produkte oder Dienstleistungen einsetzen.
Wir wünschen ihnen eine interessante und aufschlussreiche Lektüre
Pascal Fanti, Managing Director
Entsendungen ins Ausland
Was verstehen wir unter dem Begriff „Entsendung“? Heute etwas Anderes als noch vor 30 Jahren. War es damals eine Grundeinstellung sein Leben im Ausland zu leben, geht es heute meistens darum, einen Auftrag zu erledigen oder eine Arbeit auszuführen. Längere Entsendungsperioden über mehrere aufeinander folgende Einsätze verteilt, sind heute die Ausnahme. Meist kehrt ein Entsandter nach Ablauf der vertraglichen Entsendungszeit zurück an seinen ehemaligen Arbeitsplatz oder orientiert sich im Heimatland neu.
Nach wie vor unverändert sind die Ziele, welche durch die Entsendung eines Mitarbeiters erreicht werden sollten. Alle an der Entsendung beteiligten Personen entwickeln dabei unterschiedliche Vorstellungen.
Eine Auswahl von Fragen, die es zu beantworten gilt:
Arbeitgeber
- Warum braucht es einen Entsandten - gibt es andere Alternativen.
- Was sind die Ziele, die man mit einem Entsandten erreichen will.
- Welche Resultate sollten durch den Entsandten erreicht werden.
Angestellter
- Was sind meine Erwartungen an eine Entsendung.
- Wo liegt für mich der Nutzen einer Entsendung.
- Wie sehen die Bedingungen einer Entsendung aus.
- Wie sieht mein Gehalt im Gastland aus.
- Wie steht es um meine Versicherungsdeckung.
Partner und Familie
(hierzu ein paar Fragen, die oft zu wenig berücksichtigt werden)
- Begleiten Partner/Familie den Entsandten.
- Braucht es je nach Gastland kulturelles Training.
- Gibt es Schulen für die Kinder bzw. Arbeit für den Partner.
- Braucht es für den Partner zusätzliche Dokumente (Visum/Arbeits-/Aufenthaltsbewilligung).
- Wie sehen die Bedingungen für Partner/Familie aus, wenn sie im Heimatland bleiben.
- Kann der Partner in die Entsendung eingebunden werden.
Eine Entsendung ist mit Mehrkosten von mindestens einem Drittel im Vergleich zu einer Lokalanstellung verbunden. Sorgfältige Überlegungen sind zwingend:
- Ist die Entsendung an einen speziellen Mitarbeiter gebunden. Braucht man „diesen” Mitarbeiter um den Job erledigen zu können.
- Kann man den Mitarbeiter auswählen, der den Job im Ausland übernehmen soll.
- Verfügt der Mitarbeiter über die nötige Motivation, um im Ausland tätig zu sein.
Bei einer Entsendung ist der Vertragsaufbau klar zu regeln. Der Entsandte bleibt im Heimatland angestellt. Sein Vertrag mit dem Arbeitgeber (Basisvertrag) bleibt bestehen.
Der weitere Aufbau sollte wie folgt aussehen:
1. Basisvertrag
Ursprünglicher Arbeitsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Heimatland.
2. Entsendungsvertrag
Lang- und Kurzversionen sind möglich (je nachdem ob ein Entsendungsreglement besteht oder nicht).
3. Appendix zum Entsendungsvertrag (nicht zwingend)
Zusätzliche vertragliche Dinge, persönlicher oder landespezifischer Natur, die im Standardreglement oder im Standard-Entsendungsvertrag NICHT geregelt sind.
4. Entsendungsreglement
Ein Reglement ist dann von Vorteil, wenn es in einem Unternehmen mehrere Entsandte gibt. Auch als Bestandteil von Konzernregeln gedacht. Ermöglicht eine gewisse Gleichbehandlung von Entsandten und dient dazu, die Kosten einer Entsendung unter Kontrolle zu haben. Transparenz innerhalb eines Unternehmens ist mit einem Reglement gewährleistet und dient dem Kandidaten als Richtlinie, was er punkto Entsendungsbedingungen erwarten kann.
Viele Punkte müssen übereinstimmen, damit ein optimales Ergebnis erreicht werden kann. Wir bei ASN sind mit den erwähnten Themen vertraut und können Sie fachgerecht beraten.
Sorgenfrei durch Vorsorge nach Mass
Manch eine Schweizerin oder Schweizer träumt von einem Lebensabend in wärmeren Gefilden und erfüllt sich diesen Wunsch auch früher oder später, Tendenz steigend. Was ist der Beweggrund für diesen Entschluss?
Meistens treibt die Aussicht auf ein angenehmeres Klima, tiefere Lebenshaltungskosten oder etwa auch berufliche Gründe diese Menschen dazu, den Traum in die Tat umzusetzen.
Um diesen neuen Lebenskomfort beruhigt und in vollen Zügen geniessen zu können, sollte man jedoch frühzeitig auch seine gesamte Vorsorgesituation überprüfen, den neuen Gegebenheiten anpassen und sich daher vorgängig z.B. folgende Fragen stellen:
- Wie fallen die Leistungen der Sozialversicherungen im Ausland aus.
- Ist mein Einkommen gänzlich abgesichert für die finanziellen Risiken bei einer kurzfristigen oder dauernden Erwerbsunfähigkeit infolge einer Krankheit oder eines Unfalls.
- Sind mein Lebenspartner/meine Familie in meinem Todesfall oder bei Invalidität genügend abgesichert. Werden die Leistungen auch ausgerichtet, wenn wir uns im Ausland aufhalten.
- Sind die Heilungskosten ausreichend und wunschgemäss versichert.
- Wird meine Altersrente ausreichen, um den gewünschten Lebensstandard aufrecht zu erhalten.
- Wie sieht die Performance meiner Anlageinstrumente aus. Entspricht das Rendite/Risikoprofil auch der neuen Situation, müssen allenfalls Anpassungen vorgenommen werden.
Diese und viele andere Fragen lassen sich beantworten, indem man einen Vorsorgecheck macht, welcher Ihnen präzise aufzeigt, welche Geldleistungen wann, woher und von wem zu erwarten sind, wenn eines dieser Ereignisse eintreten sollte. Die Leistungen von Sozial- und Privatversicherungen können durch Ihre Niederlassung im Ausland tangiert werden. Wenden Sie sich an uns, wir beraten Sie gerne, damit Sie Ihre neue Situation in vollen Zügen geniessen können.
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